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Parkraumbewirtschaftung
Wieso wird der Parkplatz überwacht und/oder bewirtschaftet?
Immer mehr Menschen nutzen ein Fahrzeug, doch immer weniger Parkfläche steht uns vor allem in den Ballungsgebieten zur Verfügung. Trotzdem möchten wir alle mobil bleiben und nicht auf unser Fahrzeug verzichten.
Wir haben uns dieser Herausforderung angenommen und leisten einen wichtigen Beitrag zur effizienten und fairen Nutzung von Parkflächen. Denn die meisten Parkplätze, die von Autofahrer:innen genutzt werden, sind kein öffentlicher Parkraum, auch wenn auf ihnen die Straßenverkehrsordnung gilt. Viele dieser Parkflächen sind Privatgrundstücke und als kostenfreie Stellfläche für Autos nicht vorgesehen.
Mit unserem Tun sorgen wir für eine faire Parkplatzregulierung und sorgenfreies Parken – im Sinne unserer Auftraggeber:innen, aber vor allem für Sie persönlich: die Autofahrer:innen. Denn sicherlich werden Sie sich beim Einkauf im Supermarkt, bei einem Termin im Krankenhaus oder einfach bei der Suche einer geeigneten Parkmöglichkeit auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz über einen freien und einfach erreichbaren Stellplatz freuen.
FAQ
Häufig gestellte Fragen an uns
Die fair parken GmbH kümmert sich darum, dass Parkplätze für den Zweck genutzt werden können, für den sie der Eigentümer zur Verfügung stellt. Dafür beauftragen uns die Eigentümer der Parkplätze wie beispielsweise Supermärkte oder Fachmarktzentren. Meist gab es in der Vergangenheit hier Probleme mit Fremdparkenden, die dazu geführt haben, dass die Parkplätze nicht mehr denjenigen zur Verfügung standen, für die sie der Eigentümer eingerichtet hat. Mit geschultem und qualifiziertem Personal überwachen wir im Auftrag der Parkplatzeigentümer die Einhaltung der für die jeweiligen Parkplätze geltenden Regeln. Gegen Parkplatznutzer, die gegen die deutlich sichtbar ausgeschilderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, werden angemessene Vertragsstrafen verhängt. Ihr Fahrzeug wurde auf einem von der fair parken GmbH betreuten Parkplatz regelwidrig abgestellt. Regelwidrig heißt, dass Sie gegen die entsprechenden Regeln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Parkplatzanbieters verstoßen haben. Diese finden Sie groß ausgeschildert und sichtbar im Einfahrtsbereich des Parkplatzes. Was viele nicht wissen: Durch Nutzung des Parkplatzes schließen Sie mit dem Parkplatzanbieter einen Vertrag ab. Bei Regelverstößen kann dann eine entsprechende Vertragsstrafe verhängt werden. Das ist selbstverständlich rechtlich geregelt. Haben Sie berechtigt geparkt und können dies nachweisen, erreichen Sie uns am besten telefonisch oder per E-Mail, gerne aber auch per Fax oder Post.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.12.2019 (Aktenzeichen XII ZR 13/19), auf Grundlage derer der Fahrzeughalter für Verstöße gegen die Parkordnung haftet, wenn er seine Fahrereigenschaft abstreitet, ohne den Fahrer zu benennen. Wir möchten Sie daher in Ihrem Sinne bitten, in solch einem Fall fair parken den konkreten Fahrer unter der Angabe der Kontaktdaten (Name und postalische Anschrift) zu benennen oder die Forderung in Höhe der von uns genannten Summe fristgemäß zu begleichen. Sollte die Zahlung bis zum genannten Datum nicht auf unser Konto eingegangen und uns kein Fahrer mitgeteilt worden sein, behalten wir uns vor, gegen den Halter zivilrechtliche Schritte einzuleiten.
Gerne kümmern wir uns um Ihr Anliegen. Laden Sie Ihren Kassenzettel unter Angabe der Vorgangsnummer und des Kennzeichens bequem online hoch, wir prüfen den Vorgang und stornieren bei berechtigtem Parken schnell und unkompliziert.
Hier geht’s zum Kassenzettel Upload: www.fairparken.com/kassenzettel
Wir überwachen Parkplätze im Auftrag von Handelsgruppen, Einkaufs- und Fachmarktzentren, Kliniken sowie privater Immobilieneigentümer, damit Parkplätze für den Zweck genutzt werden können, für den sie der Eigentümer zur Verfügung stellt. Denn jeder Parkplatzeigentümer:innen möchte, dass sein Parkplatz ohne Einschränkungen für seine Kundinnen und Kunden, Besucher:innen, Patientinnen und Patienten oder Mitarbeitenden zur Verfügung steht.
Das können Sie selbstverständlich. Sie erreichen uns am besten telefonisch sowie per E-Mail, gerne aber auch per Fax oder Post.
Rufen Sie uns an:
+49 (0)211 95 43 37 11
Sie erreichen uns montags bis freitags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 19:00 Uhr
sowie samstags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Schicken Sie uns eine E-Mail:
info@fairparken.com
Faxen Sie uns:
+49 (0)211 95 43 37 99
Schreiben Sie uns:
fair parken GmbH
Münchener Bundesstraße 110
5020 Salzburg
Salzburger Sparkasse
IBAN: AT46 2040 4000 4371 4898
Swift Code/ BIC: SBGSAT2SXXX
FAQ
Frequently asked questions
fair parken GmbH helps ensure that car parks can be used for the purpose for which their owner makes them available. The owners of the car parks, such as supermarkets or retail parks, commission us with this purpose in mind. In the past, these parties have usually had problems with third-party parkers: this means that space in these car parks was no longer available to those intended. Working on the car park owners’ behalf, we use trained and qualified personnel to monitor compliance with the rules that govern these parking spaces. Appropriate contractual penalties are imposed on car park users who violate the General Terms and Conditions clearly displayed on-site. Your vehicle was parked, in violation of the rules, in a car park supervised by fair parken GmbH. ‘In violation of the rules’ means that you violated the applicable rules contained in the General Terms and Conditions of the car park provider. These are conspicuously and visibly displayed in the entrance area of the car park. What many do not know: By using the car park, you conclude a contract with the car park provider. A corresponding contractual penalty can then be imposed for violations of the rules. Naturally, this is governed by law. If you were justified in parking there and can prove this, then we can best be reached by telephone or e-mail, but also by fax or post.
In this regard, please refer to the supreme court decision of 18 December 2019 by the German Federal Court (docket number XII ZR 13/19), which held that a vehicle owner is liable for violations of parking regulations if he or she denies having driven a vehicle and does not name the driver. In your own interest, then, in a case such as this we would ask you either to notify fair parken of the specific driver, stating the contact details (name and mailing address), or to settle the claim by the due date in the amount stated by us. If the payment has not been received in our account by the stated date and we have not been informed of any other driver, we reserve the right to initiate proceedings under civil law against the keeper of the vehicle.
We monitor car parks on behalf of retail groups, shopping and retail centres, hospitals and private property owners, so that car parks can be used for the purpose for which their owner intends. This is because every car park owner wants to make parking space available, without restrictions, to its customers, visitors, patients or employees.
Of course you may. We can best be reached by telephone or e-mail, but also by fax or post.
Call us:
+49 (0)211 95 43 37 11
We can be reached Monday through Friday from 8:00 a.m. to 7:00 p.m.
and on Saturdays from 8:00 a.m. until 6:00 p.m.
Send us an e-mail:
info@fairparken.com
Fax us:
+49 (0)211 95 43 37 99
Write us:
fair parken GmbH
Münchener Bundesstraße 110
5020 Salzburg, Austria
Please use the following bank account:
Salzburger Sparkasse
IBAN: AT46 2040 4000 4371 4898
Swift Code/ BIC: SBGSAT2SXXX